Sie haben gestützt auf Artikel 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Spiez für Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Abteilung Sicherheit zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder Sie rechtsmissbräulich handeln.
Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden dies mit den verlangten Unterlagen der Abteilung Sicherheit Spiez zu. Die Sperre wird Ihnen schriftlich von der Abteilung Sicherheit bestätigt.
Die Sperre ist nur im Einwohnerregister der Gemeinde Spiez gültig.