Seit dem 1. Januar 2008 ist das Kantonale Laboratorium für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden. Die Gemeinden haben bezüglich Lebensmittelkontrolle keine Verantwortung mehr.
Zu den Lebensmitteln gehören:
- Nahrungsmittel, d.h. Erzeugnisse, die dem Aufbau und Unterhalt des menschlichen Körpers dienen (also auch Trinkwasser)
- Genussmittel: alkoholische Getränke und Tabak sowie andere Raucherwaren
Wer Lebensmittel abgeben will, ist für deren Qualität und Kennzeichnung selbst verantwortlich. Im Rahmen der Tätigkeit muss mit einer geeigneten Selbstkontrolle dafür gesorgt werden, dass die Waren den Vorschriften entsprechen und soweit nötig, diese untersuchen lassen. Das Kantonale Laboratorium nimmt in seinem Bereich die amtliche Kontrolle wahr. Im Aussendienst werden Inspektionen durchgeführt und amtliche Proben erhoben, die im Laboratorium untersucht werden. Über jede Inspektion und Untersuchung wird ein Bericht erstellt. Widerhandlungen werden beanstandet, es werden Massnahmen verfügt, die verantwortlichen Personen müssen Gebühren bezahlen und sie werden verwarnt oder den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Private Proben werden vom Kantonalen Laboratorium höchstens in Ausnahmefällen untersucht, weil es für die meisten Fragestellungen private Laboratorien gibt.
Wer bei Lebensmittelbetrieben im Kanton Bern oder bei hier abgegebenen Lebensmitteln Mängel feststellt oder vermutet, ist eingeladen, dies dem Kantonalen Labor mit den nötigen Angaben zu melden, damit eine amtliche Kontrolle durchgeführt werden kann.