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Zuweisung der Plätze an Marktfahrer und Strassenverkäufer

Die Zuweisung der Plätze an Marktfahrer und Strassenverkäufer erfolgt durch die Abteilung Sicherheit im Rahmen der Bewilligungserteilung über den gesteigerten Gemeingebrauch oder die Sondernutzung.

Die Abteilung Sicherheit steht Ihnen für weitere Auskünfte oder zur Erteilung einer Bewilligung gerne zur Verfügung.

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