Die Abteilung Bau steht Ihnen bei Fragen zum Baugesuch gerne zur Verfügung.
Das Baureglement finden Sie im Register Politik unter den Rechtlichen Grundlagen.
Gemeinde Spiez – ab 1. März 2022 sind sämtliche Baugesuche elektronisch einzureichen
Seit August 2019 besteht in der Gemeinde Spiez die Möglichkeit, Baugesuche elektronisch via eBau einzureichen.
Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossene Änderung im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBuP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Aufgrund dieser Änderungen sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 über eBau elektronisch auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung im TaxMe. Das Gesuch wird online erfasst und sämtliche, notwendigen Unterlagen werden hochgeladen. Auch nach der Inkraftsetzung von eBuP sind alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen zusätzlich in 2-facher Ausführung in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeinde einzureichen. Der unterschriebene Bauentscheid wird mit einem unterzeichneten Plansatz weiterhin per Post eröffnet.
Beim Ausfüllen der Baugesuche auf eBau sind wir Ihnen gerne behilflich.
Elektronische öffentliche Auflage auf eBau
Im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlass-verfahrens (eBUP) müssen die Unterlagen für die öffentliche Auflage eines Baugesuches während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form (Art. 28 BewD) aufgelegt werden. eBau bietet die Möglichkeit, die elektronische Auflage auf eBau zugänglich zu machen, unter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung. Somit können zu-künftig sämtliche Auflageakten zu publizierten Baugesuchen auf eBau eingesehen werden.Über folgenden Link gelangen Sie zu den öffentlich aufgelegten Baugesuchen: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20898
Für die Einsichtnahme in die öffentlich aufgelegten Baugesuche ist ein BE-Login notwendig.
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
In welcher Zone befindet sich mein Grundstück? Handelt es sich um ein erhaltens- oder schützenswertes Gebäude? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen eingehalten werden?
Die Antwort darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privat-rechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden Geoportal Kanton Bern ÖREB-Kataster (deutsch). Der ÖREB-Kataster bietet die Möglichkeit ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften zu erstellen. Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster und zur Anwendung finden Sie auf folgender Informationsseite: ÖREB-Kataster (be.ch).